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   BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84   

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https://dejure.org/1985,3656
BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84 (https://dejure.org/1985,3656)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1985 - 2 B 28.84 (https://dejure.org/1985,3656)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1985 - 2 B 28.84 (https://dejure.org/1985,3656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung einer funktionsgerechten Besoldung - Stellenplan-Obergrenzen in Bezug auf Gemeindebeamte - Besoldungspolitische Gestaltungsfreiheit einer Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 415
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84
    Indessen ist das kommunale Selbstverwaltungsrecht nur im Rahmen der Gesetze - einschließlich ordnungsgemäß erlassener und von einer gültigen gesetzlichen Ermächtigung gedeckter Rechtsverordnungen (vgl. BVerwGE 31, 345 [BVerwG 19.03.1969 - VI C 54/64] m.w.N.) - gewährleistet.

    Die von der Beschwerde unter B. 1. und 2. geltend gemachten Abweichungen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsurteils von den in BVerwGE 31, 345 und BVerwGE 18, 135 abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts liegen nicht vor.

    Eine Zulassung der Revision nach § 127 Nr. 1 BRRG (D. der Beschwerdeschrift) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil kein konkretes Beamtenverhältnis Gegenstand des Verfahrens ist (vgl. BVerwGE 31, 345 [BVerwG 19.03.1969 - VI C 54/64]).

  • BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60

    Gesetzliches Verbot übertariflicher Bezahlung durch Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84
    Der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung (vgl. etwa BVerfGE 23, 353 [BVerfG 21.05.1968 - 2 BvL 2/61]; 38, 258 ; BVerwGE 18, 135 [BVerwG 13.03.1964 - VII C 87/60]) wird durch die hier streitige Einengung der gemeindlichen Gestaltungsfreiheit auch unter Berücksichtigung der Gesamtheit der die Gemeinden bindenden staatlichen Vorschriften im Besoldungsbereich (vgl. dazu kritisch v. Mutius/Schoch, DVBl. 1981, 1077 ff.) noch nicht angetastet.

    Die von der Beschwerde unter B. 1. und 2. geltend gemachten Abweichungen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsurteils von den in BVerwGE 31, 345 und BVerwGE 18, 135 abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts liegen nicht vor.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84
    Daß sie sich bei sehr kleinen Personalkörpern spürbar starrer auswirken kann als bei größeren, läßt die typisierende und generalisierende Wahl eines einzigen Maßstabes durch den Gesetzgeber noch nicht als Überschreitung seiner verhältnismäßig weiten besoldungspolitischen Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 26, 141 ; st. Rspr.) erscheinen.
  • BGH, 23.01.1975 - VII ZR 199/73

    Unterschrift der zuständigen Richter unter ein Urteil - Form der Unterschrift in

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84
    Auch beweist die in den Gerichtsakten enthaltene Ausfertigung des Berufungsurteils mit der Wiedergabe der Unterschriften der Richter, daß die Urschrift in der wiedergegebenen Weise handschriftlich unterzeichnet ist (vgl. dazu § 173 VwGO i.V.m. § 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO; § 1 Abs. 2, § 47, § 49 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes vom 28. August 1969 <BGBl. I S. 1513>; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 1975 - VII ZR 199/73 - <NJW 1975, 781>).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84
    Das Berufungsgericht hat in Anwendung des Art. 28 Abs. 2 GG nicht diesen Entscheidungen widersprechende Rechtssätze seinem Urteil zugrunde gelegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ), sondern ist für die vorliegende Streitfrage zu einem anderen Ergebnis gekommen, als es die Klägerin aus den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts herleiten will.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84
    Gr undsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 29.03.1968 - VI C 11.67
    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84
    Inwiefern das Berufungsurteil vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 1968 - BVerwG 6 C 11.67 - (Buchholz 235.12 LBesG Berlin § 26 Nr. 6) abweichen soll (B 3. der Beschwerdeschrift), legt die Beschwerde nicht dar (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84
    Gr undsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84
    Das Berufungsgericht hat in Anwendung des Art. 28 Abs. 2 GG nicht diesen Entscheidungen widersprechende Rechtssätze seinem Urteil zugrunde gelegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ), sondern ist für die vorliegende Streitfrage zu einem anderen Ergebnis gekommen, als es die Klägerin aus den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts herleiten will.
  • BVerwG, 07.01.1974 - II B 58.73

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle des

  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

  • BGH, 27.01.1977 - IX ZR 147/72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

  • VG Göttingen, 28.02.2024 - 1 A 282/22

    Beanstandung; KGSt-Gutachten; Stellenbewertung; Kommunalaufsicht Beanstandung

    Denn Art. 28 Abs. 2 GG garantiert den Gemeinden ihre Selbstverwaltungshoheit nur im Rahmen der Gesetze; zu diesen zählen auch die hier maßgeblichen §§ 5, 6 NBG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1985 - 2 B 28.84 -, juris Rn. 10).
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